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Alle Städte und Kommunen sind per Grundgesetz verpflichtet, eine Unterkunft für Wohnungslose zur Verfügung zu stellen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hatte auch die Stadt Lünen in den 1980er Jahren eine solche Übernachtungsstelle für Wohnungslose in Lünen-Süd eingerichtet. In der zweiten Etage eines Mehrfamilienhauses hatte die Stadt eine Zweizimmerwohnung mit Küche und Bad
zur Verfügung gestellt. Gewalt gegen Personen und Sachen waren an der Tagesordnung - es verging kaum ein Tag, an dem nicht die
Polizei und/ oder Krankenwagen gerufen werden musste, um Verletzte oder alkoholisierte Bewohner
abzutransportieren. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der «Beratungsstelle für alleinstehende Wohnungslose»
der Diakonie waren oft überfordert in ihren Bemühungen, schlichtend und vermittelnd einzugreifen.
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